Silvesterfeuerwerk | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Spaß mit Rücksicht kombinieren.

Silvesterfeuerwerk

Liebe Braakerinnen, liebe Braaker,
ab 29.12. werden wieder Silvesterraketen und Böller zum Verkauf angeboten. Bitte gehen Sie vorsichtig damit um und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit wird der Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Amtsgebiet Siek eingeschränkt. Die aktuelle Allgemeinverfügung steht hier zum Download bereit.

In diesem Sinne wünsche ich allen einen schönen Silvesterabend und einen guten Rutsch in das Jahr 2026!

Ihr Bürgermeister

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Falls der Link nicht funktioniert, hier eine Auszug:

1. Über das vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot hinaus, dürfen am 31.12.2025 und 01.01.2026 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in einem Umkreis von mindestens 300 m um folgende brandgefährdete Objekte (z. B. reetgedeckte Gebäude, Gebäude mit Weichdächern, Tankstellen, sonstige explosionsgefährdete Anlagen z.B. Tanklager, Biogasanlagen, Gebäude und Anlagen, in denen brennbare Ware lagert, Kultur-und Naturdenkmäler, Baumbestand/Wälder, Landwirtschaftliche Betriebe und Anlagen mit brennbarem Gut) …. nicht abgebrannt werden.

2. Das Verbot nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Danach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen (z. B. Tankstellen) generell verboten.